Wie Sie sicher schon gehört haben, tritt am 26. Mai die neue Datenschutzgrundverordung (DSGVO) der EU in Kraft. Diese bringt neue Verpflichtungen für Sie mit sich, u.a. auch für Sie als Betreiber einer Website.

Es tut uns leid, dass wir Sie im Rahmen Ihres Internetauftrittes nicht mit diesem Thema verschonen können, aber der Gesetzgeber möchte dieses so.

Wir haben in 20 Fragen versucht, die Probleme und Lösungen im Rahmen der neuen Verordnung darzustellen und geben Ihnen die Möglichkeit, entsprechend zu entscheiden. Wir haben hierzu jeweils verschiedene Auswahlmöglichkeiten vorbereitet.

Nachdem wir Ihre Antworten erhalten, ausgewertet und umgesetzt haben, schreiben wir Sie an, damit dann abschließend eine neue Datenschutzerklärung erstellt und auf Ihrer Internetseite veröffentlicht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Pöppel.Media

 

noch 20 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Vorab: Ja! Sie verwenden Cookies auf Ihrer Internetseite!

Ein Cookie ist eine Textinformation, die die besuchte Website über den Webbrowser auf dem Computer des Betrachters platziert. Der Cookie wird entweder vom Webserver an den Browser gesendet oder von einem Skript in der Website erzeugt. Der Client sendet die Cookie-Information bei späteren, neuen Besuchen dieser Seite mit jeder Anforderung wieder an den Server.

In den meisten Fällen können wir die Einrichtung eines Hinweises auf Cookies einfach und  kostenfrei umsetzen, vielleicht haben wir auch schon eine Umsetzung auf Ihrer Seite umgesetzt. In seltenen Fällen wird dieses etwas aufwendiger und dann kostenpflichtig.

! Achten Sie darauf dieses ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen, oder bei der Nutzung eines Generators mit anzugeben.

noch 19 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Ein Kontaktformular auf der Seite ist ein erwartetes Kommunikationsmittel vom Besucher einer Website zu deren Betreiber.
Die neue Richtlinie verlangt nun, dass diese Kommunikation verschlüsselt übertragen wird.

Verschlüsselung ist die von einem Schlüssel abhängige Umwandlung von „Klartext“ genannten Daten in einen „Geheimtext“, so dass der Klartext aus dem Geheimtext nur unter Verwendung eines geheimen Schlüssels wiedergewonnen werden kann.

Man erkennt die Verschlüsselung an dem Protokoll mit dem sie übertragen wird und diese steht in der Adresszeile des Browsers.
Verschlüsselte Übertragung beginnt mit einem https:// statt dem üblichen http://.

Für die Nutzung einer Verschlüsselung braucht man einen Dienstleister, der diese Verschlüsselung durchführt. Und es gibt verschiedene Tarife die angeboten werden. 

Möglichkeit 1: Es wird für Ihre Domain ein SSL-Zertifikat eingerichtet. Die Laufzeit des Zertifikates beträgt 1 Jahr und die Kosten belaufen sich auf 83,19 € / netto / jährlich. Einmalige Einrichtungsgebühr 65,- € / netto.

Möglichkeit 2: Es gibt eine Initiative (Let's Encrypt) im Internet kostenfreie Zertifikate anzubieten. Wir haben hier bislang sehr gute Erfahrungen gemacht. (Infos)

Let’s Encrypt ist ein von der Internet Security Research Group angebotener Dienst, auf den wir allerdings keinen Einfluss haben. Es kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit übernommen werden. Auch können wir nicht garantieren, dass Let’s Encrypt-Zertifikate dauerhaft kostenlos bleiben und/oder dauerhaft kostenlos zur Verfügung gestellt werden können. Die Laufzeit der Let’s Encrypt-Zertifikate ist derzeit auf 90 Tage beschränkt und werden etwa 30 Tage vor dem Ablaufen automatisch verlängert.
Bei dieser Möglichkeit entstehen nur einmalige Einrichtungsgebühren von 65,- € / netto. 

Möglichkeit 3: Wenn Ihnen diese beiden Möglichkeiten nicht ausreichen, Sie weitere Angebote brauchen (z.B. bei mehreren Domains) oder noch weitere Informationen brauchen, gibt es auch individuellere Möglichkeiten.

! Achten Sie darauf dieses ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen, oder bei der Nutzung eines Generators mit anzugeben.

noch 18 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Eine Anmeldung auf einer Internetseite kann sinnvoll / nötig sein, wenn es z.B. einen Shop, ein Forum, einen Blog gibt oder wenn Kommentare, Bewertungen oder eine Newsletter-Anmeldung nötig / möglich sind.

Bei einer Anmeldung werden dann mehr oder weniger Daten übertragen. Diese Übertragung muss in Zukunft verschlüsselt erfolgen und damit ist ein SSL Zertifikat nötig.
(Informationen stehen hierzu unter der Frage zum Kontaktformular)

! Achten Sie darauf dieses ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen, oder bei der Nutzung eines Generators mit anzugeben.

noch 17 Fragen

_________________________________________________________

 

 

reCAPTCHA ist ein Dienst, der von Google zur Verfügung gestellt wird. Der Dienst ist ein Test um sicherzustellen, dass eine bestimmte Handlung im Internet von einem Menschen und nicht von einem Bot vorgenommen wird. 

Diesen Dienst erkennen Sie an der Aufforderung zu bestätigen: "Ich bin kein Roboter", manchmal auch mit zusätzlicher Aufforderung Bilder von Autos, Ampeln, Läden, etc. anzuklicken.

Auf einigen Internetseiten schützt reCapcha Anmeldungen und/oder Kontaktformulare. Auf einigen Seiten ist dieser Schutz nicht aktiviert, was dazu führen kann, dass Spam über z.B. ein Kontaktformular verbreitet werden kann. 

Die Nutzung von reCapcha ist kostenfrei. Die Neueinrichtung des Dienstes übernehmen wir auch kostenfrei für Sie. Für die Nutzung ist es in Zukunft aber nötig, einen eigenen, ebenfalls kostenfreien Google Account zu haben. Bei der Einrichtung helfen wir Ihnen gerne.

! Achten Sie darauf dieses ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen, oder bei der Nutzung eines Generators mit anzugeben.

noch 16 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Kommentare von Besuchern auf der eigenen Internetseite können sinnvoll sein. Im Rahmen der neuen Datenschutzrichtlinie gilt auch hier die Verschlüsselungspflicht.

! Achten Sie darauf dieses ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen, oder bei der Nutzung eines Generators mit anzugeben.

noch 15 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Bewertungen können eine wichtige Orientierung für Besucher einer Internetseite sein. Durch die Erfahrungen, die andere bereits mit einem Dienstleister, Händler oder einem Produkt gemacht haben, können neue Kontakte und/oder Kunden gefunden werden.

! Achten Sie darauf dieses ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen, oder bei der Nutzung eines Generators mit anzugeben.

noch 14 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Newsletter und Datenschutz waren und sind auch ohne die neue Datenschutzverordnung ein komplexerer Bereich. Für diejenigen, die Newsletter bereits nutzen, ist das Problem bekannt.

Für diejenigen, die Newsletter als Möglichkeit sehen und umsetzen wollen, braucht es hier auf jeden Fall eine individuelle Beratung. Genannt werden soll hier nur, dass die Internetseite für eine Umsetzung eine gute und auch datenschutzkonforme Plattform sein kann.

noch 13 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Wenn Sie selber, Mitarbeiter im Unternehmen oder auch die Besucher Ihrer Internetseite Social.Media (Facebook, Twitter, Google+, ... ) nutzen, kann eine Verbindung Ihrer Internetseite mit diesen Social.Media sinnvoll sein.

Social.Media sind ein komplexes und schwieriges Thema. Hier steht man vor weiteren Problemen die man zu beachten hat. Während in der Vergangenheit auch schon Verbindungen von Internetseite und Social Medien als problematisch angesehen - aber nicht verfolgt wurden, ist nun durch die neue Verordnung mehr Vorsicht geboten.

! Achten Sie darauf dieses ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen, oder bei der Nutzung eines Generators mit anzugeben.

noch 12 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Hier ist in erster Linie Google Analytics gemeint.

Google Analytics ist ein sehr mächtiges Trackingtool des US-amerikanischen Unternehmens Google, das der Datenverkehrsanalyse von Webseiten dient.

Da Google Analytics ein kostenfreier Dienst ist, wird er vielfach gerne zu Analysezwecken eingesetzt. Für Datenschutzbeauftrage aber über viele Jahre hin ein Ägernis, da viele rechtlichen Bedingungen in einer Grauzone waren.

Nun gibt es allerdings eine rechtliche Regelung, etwas aufwendiger herzustellen, dafür aber nun rechtssicherer. 

Um in Zukunft Google Analytics nutzen zu können, ist zudem ein eigener (kostenfreier) Google Account nötig. Bei der entsprechenden Einrichtung helfen wir gerne.

Alternativ zum kostenfreien Google Analytics gibt es auch OpenSource Alternativen, die einen kleineren monatlichen Betrag für das Hosting mit sich bringt, oder kostenpflichtige Alternativen eines externen Dienstleisters.

! Achten Sie darauf dieses ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen, oder bei der Nutzung eines Generators mit anzugeben.

noch 11 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Beliebt ist hier die Einbindung von Google Maps. Sie ist optisch bekannt, Nutzer finden sich zurecht und sie stellt auch Verbindungen zu Google MyBusiness und Google+ her. Es gibt aber auch Gründe dafür, gerade diese vermeintlichen Vorteile nicht nutzen zu wollen.

Um Google Maps in Zukunft nutzen zu können ist ein eigener Google Account nötig.

Zu Goolge Maps gibt es alternative Kartendienste. Hier entstehen aber entweder einmalige Einrichtungsgebühren, ggf. auch laufende Kosten.

! Achten Sie darauf dieses ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen, oder bei der Nutzung eines Generators mit anzugeben.

noch 10 Fragen

_________________________________________________________

 

 

(Nicht zwingend für die Datenschutzrichtlinie, es kann übersprungen werden, die Auswahlfelder sind keine Pflichtfelder.) 

Google My Business ist ein von Google betriebenes Branchenverzeichnis für lokale Unternehmen. Es kann für ein örtliches Geschäft, aber auch für die Suchmaschinenoptimierung genutzt werden.

Google My Business führt die Einträge aus der Google Suche, aus Google Maps und aus Google+ zusammen. Bei einer Google-Suche listet Google die lokalen Suchergebnisse entweder oberhalb der organischen Suchergebnisse oder in der rechten Spalte neben den Suchergebnissen auf.

Google MyBusiness hat sich zu einem relevanten und nicht zu unterschätzenden Dienst entwickelt.

Um zu sehen wie Ihre Unternehmung in diesem Dienst angezeigt wird suchen Sie einfach danach, in dem Sie ein Stichwort Ihrer Dienstleitung in die Google Suche eingeben ... "Tischlerei" "Maler" "Unterkunft" "Möbel" (Link). 

Mit einer zweiten Suche sollten Sie das "Stichwort" + "Firmenname" eingeben. Ihre Firma erscheint dann in der rechten Spalte (Link).

Sind Sie mit den Ergebnissen zufrieden?

Wenn man sich bei Google als Inhaber der Website / des Unternehmens verifiziert, kann man fehlende Einträge, wie Logo, Kurzbeschreibung, Kontaktdaten und Öffnungszeiten, eintragen und optimieren.
Nutzer können hier auch Bewertungen abgeben.

noch 9 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Wenn Sie einen Shop auf Ihrer Internetseite haben oder einen Shop planen, kann man eine SSL Verschlüsselung nicht umgehen.

! Achten Sie darauf dieses ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen, oder bei der Nutzung eines Generators mit anzugeben.

noch 8 Fragen

_________________________________________________________

 

 

(Nicht zwingend für die Datenschutzrichtlinie, es kann übersprungen werden, die Auswahlfelder sind keine Pflichtfelder.) 

Das Konzept der Regionalen Partner dient dem Linkaufbau der eigenen Internetseite.

 

Linkaufbau beschreibt die Erhöhung der Anzahl und Qualität von Backlinks (Links von anderen Internetseiten auf die eigene Seite). Hierdurch steigt die Bewertung der Wichtigkeit der eigenen Seite gegenüber der Wichtigkeit der Mitbewerber. Eine Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet ist das Ziel.

Zudem werden in diesem Konzept zu den Backlinks auch werbewirksame Informationen auf den Seiten der Partner platziert. Hierdurch wird zudem auch die Sichtbarkeit bei realen Besuchern erhöht. 

In der Startphase der Regionalen Partner haben wir dieses Angebot komplett kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ab 2017 ist die Teilnahme am Konzept immer noch kostenfrei,- die nötige Erstellung der gegenseitigen Seiten können wir aber nicht mehr kostenfrei anbieten.

noch 7 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Es gibt im Internet Standardschriftarten, mit denen die Internetseiten gestaltet werden. In den letzten Jahren haben sich aber die Browser, mit denen Internetseiten dargestellt werden, sehr weiterentwickelt. Hierbei entstand auch ein größeres Spektrum an nutzbaren Schriftarten. Google stellt hierzu eine größere Auswahl an Schriftarten zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Da auch hierbei Daten übertragen werden, braucht es entsprechende Hinweise in der Datenschutzerklärung.

noch 6 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Zusätzlich zum Kontaktformular nutzen einige Internetseiten spezielle Formulare, um gezielter Daten abzufragen. Während bei einem Kontaktformular die eingegebenen Daten nur übertragen werden, speichern komplexere Formulare die ausgefüllten Daten noch auf der Internetseite. 

Die neue Datenschutzverordnung möchte nun, dass Daten nur so lange gespeichert werden wie sie gebraucht werden.

Wenn Sie nun spezielle Formulare im Internet nutzen, müssen Sie jetzt auch die weitere Verarbeitung regeln. Sie können nun mit einem Zugang zu Ihrer Internetseite diese Daten selber löschen oder geben uns den Auftrag, diese Daten für Sie zu löschen.

noch 5 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Ihre Internetseite besitzt Grundeinstellungen für das Mailing über Ihre Internetseite. Diese Daten werden zum Beispiel beim Kontaktformular übergeben.

Während in der Regel ein einfaches php-Programm für den Versand zuständig ist, kann man die Sicherheit erhöhen und den Versand über einen sogenannten smtp-Server verschicken.

Wenn Sie eine Email-Adresse mit der Bezeichnung Ihrer Internetseite verwenden, können wir die passenden Daten für Sie eintragen. Wenn Sie für Ihre Emails einen anderen Dienstleister nutzen, müssen Sie die Daten selber eintragen oder sie uns mitteilen, damit wir diese für Sie eintragen können.

Bitte füllen Sie die entsprechenden Daten aus

noch 4 Fragen

_________________________________________________________

 

 

(Nicht zwingend für die Datenschutzrichtlinie, es kann übersprungen werden, die Auswahlfelder sind keine Pflichtfelder.) 

Regelmäßig oder auch unregelmäßig Informationen oder Werbung im Internet verbreiten. Früher hieß das "AKTUELLES" heute nennen wir es "BLOGGEN".

Wir bieten im Sommer 2018 an, Ihre Internetseite um eine Komponente zum "Bloggen" / "Aktuelles zu verbreiten" zu erweitern. Dieses Angebot wird kostenfrei sein. Sie können dann auf Ihrer eigenen Seite aktuelle Informationen verbreiten. Zudem verbreiten wir auf Wunsch diese Informationen auf unseren Portal-Seiten und über das Netzwerk der Regionalen Partner weiter.

noch 3 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Wer im Internet Dienste oder Produkte anbietet, nutzt in der Regel einen oder mehrere Drittanbieter zur Abwicklung von Zahlungen. Der Zahlungsprozess selber wird in der Regel über den entsprechenden Dienstleister abgewickelt und ist dann über den Dienstleister verschlüsselt. Die Wege vom und zum Dienstleister können, je nachdem wie der Dienst des Dienstleisters eingebunden wurde, ein Problem darstellen. Grundsätzlicher noch werden hier auch Personendaten zum Dienstleister übertragen.

noch 2 Fragen

_________________________________________________________

 

 

Wer im Internet über Werbung auf sich und die eigene Website aufmerksam machen will, nutzt in der Regel Dienste wie Google AdWords. In der Regel ist die Internetseite hier nur Ziel einer Adwords Kampagne und damit nicht mit Installationen auf der Internetseite verbunden.

Wenn Google Adwords genutzt werden, braucht es einen entsprechenden Abschnitt in der Datenschutzerklärung.

letzte Seite

_________________________________________________________